Mit freundlicher Genehmigung von Herrn Dr. Andreas Eiynck. Dr. Eiynck ist Leiter des Emslandmuseums und hat sich mit der Geschichte der Justiz im deutsch - niederländischen Grenzraum befasst. Das Emslandmuseum zeigt zusammen mit dem Stadtmuseum Coevorden unter "Grenzenlos Strafen" diese Geschichte in Ausstellungen (16.10.2016 - 26.02.2017).
1. Der "Lohner Hexenpfahl" - Verschwundenes Rechtsdenkmal der Hexenverfolgung.
... Auch in Drenthe, der Grafschaft Bentheim und dem Emsland war der Glaube an die Existenz von Hexen und Zauberei einst weit verbreitet. Die Hexenverfolgung wurde hier aber von der kirchlichen und weltlichen Obrigkeit nicht gefördert und es kam nur vereinzelnt zu Hexenprozessen. Zeitweilig wurde auch das Dorf Lohne vom Hexenpfahl ergriffen und es kam zu vielen Anschuldigungen. Die Sage berichtet besonders von einem "Hexenbernd", der behauptete, die Hexen bei ihren Ausflügen begleitet zu haben, etwa zu einer Orgie in einem Weinkeller in Braunschweig. Er berichtete von Hexenseelen, die den schlafenden Hexen in Form von Insekten aus dem Munde kröchen, und von der Verwandlung einer Hexe in einen Hasen und umgekehrt. Als er immer mehr Leute öffentlich der Hexerei verdächtigte, wurde er vor Gericht gestellt und zur Anprangerung am "Hexenpfahl" verurteilt, der einst im Lohner Sand zwischen Lohne und Rheitlage stand. Dort bezichtigte er weitere Personen als Hexen, aberman schenkte ihm keinen Glauben. Gegeißelt und gebranntmarkt wurde er schließlich aus dem Lande verwiesen. ...
Der Standort des Hexenpfahls, auch "Hexenbernds Geißelpfahl" genannt, wurde in Lohne noch lange gezeigt und war zeitweise sogar mit einem großen Findling markiert. Dem Heimatverein Lohne ist inzwischen der Standort der Findlings wieder bekannt. Demnach müsste der Hexenpfahl in der Nähe der Schutzhütte im Lohner Sand, also in Nordlohne, liegen.
Lohner Sand Wacholderheide 1930er Jahre
Lohner Sand Wanderdünen 1930er Jahre
2. Konkurrierende Gerichte - Dörfliche Gerichtsbarkeit in Schepsdorf und Lohne
Schepsdorf und Lohne gehörten früher zum Münsterland und fielen unter den Gerichtsbezirk Emsbüren. Dieser unterstand dem Bischof von Münster, der sein Gericht aber an den Grafen von Bentheim verpfändet hatte. 1444 wurden die Gerichtsrechte zwischen Bischof und Graf aufgeteilt. Fortan besetzte der Graf das Gogericht, der Bischof das Freigericht in Emsbüren. Die zahlreichen Bauernhöfe des Bischofs unterstanden einem eigenen Hofgericht.
Das für kleinere Streitigkeiten zuständige "Burgericht" in Lohne, das auf dem dortigen Tegederhof tagte, wurde zwischen Münster und Bentheim aufgeteilt. Südlohne kam an den Bischof und Mittellohne an den Grafen. Auch das Holzgericht "up den Oerde to Lohn" wurde 1444 geteilt, die Einnahmen sollten sich "unser beyder Richter gelick deelen". Das bis dahin strittige "holtgericht over dat Schlipser Holt", das Holzgericht über den Wald in der Elberger Schlipse, fiel allein dem Bischof zu. Der Graf erhielt als Ausgleich die Aufsischt über die Weiderechte (Kohbede) der Lohner Bauern. Die Bevölkerung in Schepsdorf und Lohne bewegte sich also ständig unter der Aufsicht zweier konkurrierender Gerichtsherren.
Kompetenzschwerigkeiten und Übergriffe konnten unter diesen Umständen gar nicht auslbleiben. Leidtragende waren die Untertanen.