Ich bin ständig auf der Suche nach Unterlagen, Bildern und Dokumenten aus der Nordlohner Geschichte und von Nordlohnern.
Wenn jemand noch im Besitz solcher Dokumente, Unterlagen oder Bilder ist und diese mir zu Verfügung stellt, damit sie hier veröffentlich werden können, möge er sich mit mir in Verbindung setzen.
Damit diese Unterlagen nicht verloren gehen, werden sie zusätzlich beim Heimatverein in Lohne archiviert. So ist sichergestellt, dass sie dauerhaft gesichert sind und auch noch unseren Nachfahren zur Verfügung stehen.
Falls Ihr noch Zeitungsausschnitte habt auf denen Nordlohner abgebildet, oder benannt sind sendet mir diese doch zu
Wenn als Quelle auf die Gemeinde Wietmarschen verwiesen wird, gelangt Ihr beim "klicken" auf die Themen, direkt auf den Internetauftritt der Gemeinde Wietmarschen.
Dort sind die entsprechenden Bekanntmachungen als PDF hinterlegt.
Ich freue mich das Ihr den Weg auf diese Seite gefunden habt. Diese Seite versteht sich als Informationsportal
für Nordlohner und allen die sich mit dieser kleinen Ortschaft verbunden fühlen.
Viel Spaß beim Stöbern und Lesen.
Am 14.09.23 habe ich den Antrag auf die Einsetzung einer Geschwindigkeitsbegrenzung an der Kiesbergstraße/Kampstraße an die Gemeinde Wietmarschen gemailt. Der Antrag wurde am 26.09.23 an den Kreis gegeben und wurde sofort negativ beschieden. Ich habe dann am 11.10.23 auf diesen negativen Bescheid eine Erwiderung geschrieben. Es scheint aufgrund dieser Erwiderung "Schwung in die Geschichte" zu kommen. Warten wir mal ab, was nun passiert. Ich halte Euch hier auf den Laufenden.
Zum ersten Mal wurde diese "Idee" direkt, in einer Bürgerfragestunde im DGH, an den Bürgermeister gebracht. Diese Fragestunde fand im Frühjahr des letzten Jahres statt.
Nordlohne, 01.04.24
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Erster Rückläufer (26.09.23): abgelehnt -
Diese Rechtsnormen zählen. Bildet Euch selbst eine Meinung ob eine solche Zone für die Kiesbergstraße/ Kampstraße möglich wären. Ich belasse es dabei.
§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
(1c)
Satz 1 - Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an.
Satz 2 - Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken.
Satz 3 - Sie darf nur Straßen ohne Lichtzeichen geregelte Kreuzungen oder Einmündungen, Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295), Leitlinien (Zeichen 340) und benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240, 241 oder Zeichen 295 in Verbindung mit Zeichen 237) umfassen.
Satz 4 - An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel nach § 8 Absatz 1 Satz 1 ("rechts vor links") gelten.
Satz 5 - Abweichend von Satz 3 bleiben vor dem 1. November 2000 angeordnete Tempo 30-Zonen mit Lichtzeichenanlagen zum Schutz der Fußgänger zulässig.
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
XI. Tempo 30-Zonen
1. Die Anordnung von Tempo 30-Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) festgelegt werden soll. Dabei ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) sicher zu stellen. Der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wie Rettungswesen, Katastrophenschutz, Feuerwehr) sowie der Verkehrssicherheit ist vorrangig Rechnung zu tragen.
2. Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen kommen nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Sie dienen vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer. In Gewerbe- oder Industriegebieten kommen sie daher grundsätzlich nicht in Betracht.
3. Durch die folgenden Anordnungen und Merkmale soll ein weitgehend einheitliches Erscheinungsbild der Straßen innerhalb der Zone sicher gestellt werden: 40 a) Die dem fließenden Verkehr zur Verfügung stehende Fahrbahnbreite soll erforderlichenfalls durch Markierung von Senkrecht- oder Schrägparkständen, wo nötig auch durch Sperrflächen (Zeichen 298) am Fahrbahnrand, eingeengt werden. Werden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung vorgenommen, darf von ihnen keine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, keine Lärmbelästigung für die Anwohner und keine Erschwerung für den Buslinienverkehr ausgehen. 41 b) Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel "rechts vor links" die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden; vgl. zu Zeichen 301 Vorfahrt Rn. 4 und 5. 42 c) Die Fortdauer der Zonen-Anordnung kann in großen Zonen durch Aufbringung von "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies empfiehlt sich auch dort, wo durch Zeichen 301 Vorfahrt an einer Kreuzung oder Einmündung angeordnet ist.
4. Zur Kennzeichnung der Zone vgl. zu Zeichen 274.1 und 274.2.
5. Die Anordnung von Tempo 30-Zonen ist auf Antrag der Gemeinde vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen und Merkmale der Verordnung und dieser Vorschrift vorliegen oder mit der Anordnung geschaffen werden können, indem vorhandene aber nicht mehr erforderliche Zeichen und Einrichtungen entfernt werden.
6. Lichtzeichenanlagen zum Schutz des Fußgängerverkehrs, die in bis zum Stichtag angeordneten Tempo 30-Zonen zulässig bleiben, sind neben den Fußgänger-Lichtzeichenanlagen auch Lichtzeichenanlagen an Kreuzungen und Einmündungen, die vorrangig dem Schutz des Fußgängerquerungsverkehrs dienen. Dies ist durch Einzelfallprüfung festzustellen.
Problemstellung der Verkehrssituation an der Kiesbergstraße/ Kampstraße
Das Schreiben (siehe unten) habe ich an Thomas Merswolken gegeben und er wird das bei der CDU-Fraktion im Gemeinderat der Gem. Wietmarschen einbringen. Die Eingabe an Thomas erfolgte aufgrund der Bürgerfragestunde mit dem Bürgermeister im DGH
Vielleicht passiert ja mal was. Seit 2017 versuche ich irgendwas über die Gemeinde zu erreichen. Bislang ausschlieslich Fehlanzeige
Was wirklich fehlt
Mir fehlt, dass man als Bürger überhaupt nicht mitgenommen wird. Das der "Richtfunkstachel" hier errichtet wurde, ohne das es überhaupt möglich gewesen wäre darauf Einfluss zu nehmen ist absolut enttäuschend. Es wurde "von oben" bestimmt und der Rat hat artig abgenickt.
Bis zum heutigen Tag gab es nicht eine einzige Informationsveranstaltung des Betreibers oder der Gemeinde in der uns mal mitgeteilt wird, wozu der Stachel überhaupt da ist. Man hat uns das verkauft, das Nordlohne endlich einen schnellen Breitbandanschluss bekommt. Beabsichtigt war wohl uns mittels Richtfunk zu versorgen. Das wird wohl nicht passieren da wir nun alle mit einem Glasfaseranschluss der Grafschafter Breitband bekommen können. Der Richtfunk wird in unserem Dorf keine Rolle spielen. Das die Grafschafter Breitband hier anschließen will muss die Gemeinde gewusst haben. So etwas wird langfristig geplant.
Was beabsichtigt die EVN mit ihrem Richtfunkmast in Nordlohne? Jegliche Argumentation (Außenbereich etc.) ist mit der Verlegung der Glasfaserkabel ad absurdum geführt worden. Das ist alles ziemlich enttäuschend. Es wird wahrscheinlich eine 5G Antenne angehängt, aber dafür hätte man nicht diesen monströsen Stachel in die Ortsmitte rammen müssen. Da wäre ein anderer Standort ebenso gut gewesen.
Was fehlt, sind Politiker die zu den Bürgern kommen. Politiker die sich auch mal hinsetzen und den Leuten zuhören. Vielleicht auch mal Sprechstunden in den Ortsteilen veranstalten. Aber das ist wohl zuviel verlangt. Bei Wahlen werden die Stimmberechtigten umgarnt und hofiert. Nach der Wahl ist da nicht mehr viel. Ist schade, aber wohl normal.
Straßenzustand Kampstraße/Kiesbergstraße
Heute ist der 01.01.2021 und es ist mal wieder Zeit ein Update für die Anfragen bzgl. des Huckels an der Einmündung Kiesbergstraße/ Kampstraße zu geben.
Ergebnis für das Jahr 2020 und nach 5 Mails an die Gemeinde und (...) ist eine knackige:
FEHLANZEIGE
Das ist schon nicht mehr frustrierend, sondern eine Frechheit. Die Gemeinde und die Personen die ich angeschrieben habe, halten es noch nicht enmal für nötig auf Emails zu antworten. Es geht hier darum, das 2017
horizontale Bohrungen durchgeführt wurden und dabei wurden verschiedene Schäden durch das ausführende Unternehmen verursacht. Es könnte mir scheißegal sein, weil ich weit genug weg wohne. IST ES ABER NICHT. Der Verursacher wurde offensichtlich nicht dazu verpflichtet den Schaden zu beheben. Dabei hätte er doch locker in Regress genommen werden können, oder? Des Weiteren habe ich die Befürchtung, dass unter Umständen Straßenerneuerungsgebühren an die Anlieger herangetragen werden könnten,wenn der Schaden sich verstärken oder ausweiten sollte. Ich weiß nicht ob die Satzungen der Gemeinde dieses hergeben, aber es erscheint möglich. Es war im letzten Jahr eine Verfassungsbeschwerde wegen der Erhebung von Anliegergebühren anhängig. Die Entscheidung steht hierbei noch aus. Wurden die Gebühren in der Gemeinde kassiert? Wer weiß? Die Straßenbausatzung war mal einsehbar, nun kann man sie nicht mehr auf dem Internetauftritt finden.
So bleibt es beim Steuerzahler, aber wir hätten es nicht zu verantworten.
Nordlohne, 01.01.2021
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Am 06.11.habe ich erneut eine Antwort auf eine Anfrage bezüglich des Straßenschadens erhalten:
Der
Schaden im Einmündungsbereich Kiesbergstraße/Kampstraße wird sich mit einem Tiefbauunternehmen angesehen. Dann will man vor Ort entscheiden wie die Maßnahme behoben werden soll.
Da "Tiefbauunternehmen.... mit Arbeit alle voll bis oben hin sind", wird die Maßnahme wohl irgendwann in den nächsten Jahren behoben werden. Das lese ich daraus. Am Besten lässt man es nachzufragen. Man wird als Bürger eh nicht für voll genommen. Das Versursacherprinzip scheint nicht mehr zu gelten.
Nordlohne, 27.11.18
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Heute habe ich erneut eine Anfrage an unsere Gemeinde (dieses Mal an den Bürgermeister direkt) gestellt wie es um die Beseitigung des Huckels an der Einmündung Kampstraße/ Kiesbergstraße bestellt ist. Es hat beinahe den Anschein, als wenn das "egal" ist. Wenn durch eine Firma ein Schaden im Zuge von Baumaßnahmen verursacht wird, sollte dieser auch durch diese behoben werden. Soweit die Theorie. Den Seitenraum haben sie erneuert, dass ist gut gelaufen (im zweiten Anlauf), aber die Einmündung ist wirklich beschissen. Dabei hat es am 24.11.2017 dbzgl. einen Ortstermin gegeben. Was lange währt wird .... nix??
Nordlohne, 02.09.18
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Am Anfang dieser Woche (23.04.18) habe ich nochmals bei der Gemeinde nachgefragt, ob es schon einen Zeitplan für die Instandsetzungsarbeiten an der Kiesbergstraße gibt. Eine Antwort habe ich zwar noch nicht erhalten, aber wie Ihr bestimmt schon bemerkt habt wird der Radweg, den die Bewohner des Wildwechsels im Zuge der Installation der Straßenbeleuchtung angelegt hatten, wieder von einer Firma neu aufgebaut. Des Weiteren habe ich auch auf den miserablen zustand des Seitenraums an der Kiesbergstraße bis zur Nordstraße hingewiesen. Bin mal gespannt wie es weitergeht. Es scheint sich zu lohnen, sich zu rühren.
Nordlohne, 27.04.18
Update vom 06.05.18
Dieser Weg den die Anwohner vom Wildwechsel damals im Zuge der Straßenbeleuchtungsinstallation angelegt hatten wurde nun fertiggestellt. Wenn die beauftragte Firma mit Straßenbau ihr Geld verdient kann es bis zur Insolvenz nicht mehr lange dauern. Schaut Euch das Ergebnis der Arbeit mal selbst vor Ort an. Dieser "Weg" ist ... weiter schreiben. Hilft ja nichts. Ich will ja nicht immer meckern, aber das geht gar nicht.
Update vom 09.05.18
Heute habe ich eine Information der Gemeinde Wietmarschen erhalten. Sie sind mit der Ausführung der Arbeiten ebenfalls "unzufrieden" (sanft ausgedrückt) und haben entsprechende Nachbesserungen bei der Firma eingefordert. Die Arbeiten wurden nicht abgenommen. Läuft ...
Straßenzustand Kampstraße/Kiesbergstraße
In der letzten Woche habe ich mal bei der Gemeinde angefragt, ob die Schäden die infolge der Horizontalbohr/ Spülarbeiten im Herbst entstanden sind behoben werden. Laut Auskunft der Gmeinde wurde dieses Problem Ende November bereits besprochen. Eine Instandsetzung der Fahrbahndecke und des von den Anwohnern des Wildwechsels angelegten Weges, soll durchgeführt werden, wenn es das Wetter wieder zulässt.